Ein zuverlässiges Verfahren zur Feststellung eines Schadens an einem geleasten Kraftfahrzeug ist wichtig. Der Gesamtwert des Fahrzeuges als Leasingobjekt richtet sich nach dem Sachschaden. Das amtliche Gutachten aus der Werkstatt dokumentiert Sachschaden und Umsatzmerkmale, vor allem die Arbeitsleistung und die benötigten Ersatzteile wie auch die Wettbewerbslage von Teilen. Dieses Gutachten ist unumgänglich bei der Rückgabe des Leasingfahrzeuges des Mietvertrags oder beim Erteilen von Reparaturaufträgen. In Berlin, wo die Anzahl der Leasingfahrzeuge hoch ist, ist ein amtliches KFZ Gutachten ein probates Mittel, um mit dem Leasinggeber ohne Streit ins Reine zu kommen und den entstandenen Eigenanteil des Geschädigten wenigstens in diesem Bereich geltend machen zu können.
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Wie hilft ein KFZ Gutachter in Berlin bei der Schadensbewertung von Leasingfahrzeugen?
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